Die professionelle Kindertagespflege ist wie bei der KITA ein offizielles staatliches Angebot des Jungendamtes als öffentlicher Träger. Daher werden Tagesmütter vom Jugendamt bezahlt. Wie beim Besuch der öffentlichen KITA fallen bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr die gleichen Kosten wie bei der KITA an.
"Nach dem zweiten Geburtsjahr ist die Betreuung für Sie beitragsfrei", wie der Sprecher der Kreisverwaltung Bitburg Thomas Konder betont - (siehe Pressebeitrag).
Gerne beantworte ich dazu Ihre individuellen Fragen.